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Andreas Fischer

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Andreas Fischer (Bild: Universität Zürich)

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Prof. Andreas Fischer
Tel. +41 44 63 43672
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Medienmitteilung vom 04.07.2006

Medienmitteilung

Andreas Fischer als Rektor der Universität Zürich vorgeschlagen

Der Senat der Universität Zürich hat in der Sitzung vom Dienstagabend, 4. Juli 2006, Professor Dr. Andreas Fischer als neuen Rektor nominiert. Andreas Fischer ist Ordinarius für Englische Philologie und war Dekan der Philosophischen Fakultät. Die Wahl durch den Universitätsrat, das oberste Organ der Hochschule, findet im August statt.

Prof. Andreas Fischer ist 1947 in Basel geboren. Er studierte Anglistik, Germanistik und Kunstgeschichte an den Universitäten von Basel und Durham, England und wurde 1975 zum Dr. phil. promoviert. 1981 erfolgte die Habilitation in Englischer Philologie an der Universität Basel. Seit 1985 ist Fischer Ordinarius für Englische Philologie an der Universität Zürich.

Er ist Herausgeber der Swiss Papers in English Language and Literature, Mitglied des Beirates des «Journal of Historical Pragmatics», des Institute for the Historical Study of Language am Department of English Language der Universität Glasgow und Mitglied der Zürcher James Joyce Stiftung.

Der neue Rektor wird vom Universitätsrat voraussichtlich am 21. August für die Amtsperiode vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012 gewählt. Auf Sommer 2008 wird der heutige Rektor, Prof. Hans Weder, sein Amt im Alter von 62 Jahren abgeben.

Andreas Fischer auch als Prorektor Lehre nominiert
Der Senat hat Prof. Dr. Andreas Fischer zudem als Prorektor Lehre für den Rest der laufenden Amtsperiode bis Ende Juli 2008 vorgeschlagen. Diese Ersatzwahl wird nötig, weil Prof. Ulrich Klöti im Februar 2006 überraschend verstorben war. In den zwei Jahren seines Prorektorates wird sich Andreas Fischer in die Geschäfte des Rektors einarbeiten.

Der Senat:
Der Senat ist die vom Rektor geleitete Versammlung der gesamten Professorenschaft und der Vertretungen der Privatdozierenden, Assistierenden und Studierenden. Ihm gehören 491 stimmberechtigte Mitglieder an.

Das Findungsverfahren:
Die Prozedur zur Wahl eines neuen Rektors ab 2008 wurde schon im Sommer 2004 eingeleitet, weil dieses Amt eine intensive Vorbereitungszeit verlangt und weil die in Frage kommenden Personen intensiv auf ihre Eignung hin geprüft werden müssen. Als Verfahren wurde – in Übereinstimmung mit dem Universitätsrat – das Headhunting gewählt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich auf Ausschreibungen Personen melden, die in aller Regel nicht geeignet sind. In einem sorgfältigen, durch die Beratungsunternehmung Mercuri Urval begleiteten professionellen Verfahren wurden verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten sowohl von ausserhalb als auch von innerhalb der Universität Zürich identifiziert und in intensiven Hearings geprüft.

In die entscheidende Schlussphase wollte niemand von den auswärtigen Kandidierenden gehen; einer Person war das Amt zu anspruchsvoll, einer anderen war die Evaluation durch Fakultäten und Stände zu risikoreich. Die drei Kandidierenden aus dem Kreis der Professorenschaft der UZH wurden einem Assessment durch Mercuri Urval unterzogen. Sie waren bereit, sich dem anspruchsvollen Verfahren der Evaluation durch die Fakultäten und die Stände zu stellen. Während die Stände sich öffentlich zum Resultat dieser Prüfung äusserten, blieb das Urteil der Fakultäten vertraulich.