Medienmitteilung vom 25.08.2006
MedienmitteilungWildvogelkrankheit Usutu erstmals in der Schweiz nachgewiesen
In der Schweiz wurde zum ersten Mal das Usutu-Virus bei verendeten Vögeln entdeckt. Betroffen waren Amseln, Haussperlinge und auch Eulen. Für Menschen und Säugetiere wie Katzen besteht keine akute Gefahr.
Die toten Vögel sind von der Abteilung für Zoo-, Heim- und
Wildtiere an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich in
Zusammenarbeit mit den Instituten für Veterinärbakteriologie und
Veterinärpathologie der Vetsuisse-Fakultäten der Universitäten
Zürich und Bern sowie dem Institut für Pathologie und
Gerichtsmedizinische Veterinärmedizin in Wien untersucht worden,
nachdem seit Ende Juli in der Stadt Zürich vermehrt tote Amseln
(Turdus merula) und Haussperlinge (Passer domesticus) aufgefunden
worden sind. Auch mehrere Eulen des Zoo Zürich sind verstorben.
Eine Vogelgrippe-Infektion wurde bereits ausgeschlossen.
Das Usutu-Virus stammt aus Afrika und wurde in einigen süd-
und zentralafrikanischen Ländern mehrmals aus Stechmücken und
Vögeln isoliert. In Europa wurde es bislang nur in Österreich,
erstmalig 2001 im Raum Wien, entdeckt. Vermutlich wurde es über
Zugvögel nach Österreich verschleppt. Das Virus gehört zu den
Flaviviren und wird durch Stechmücken von Vogel zu Vogel
übertragen, wofür es nur in den Monaten Juli bis September warm
genug ist.
Für einige Vogelarten, vor allem Singvögel wie Amseln, kann
das Usutu-Virus tödlich sein. Hühner und anderes Hausgeflügel sind
dagegen nicht betroffen. Auch bei Ziervögeln wurden nie Infektionen
beobachtet. Generell geht man davon aus, dass in Gebieten, wo das
Virus bereits längere Zeit zirkuliert, Vögel dagegen immun werden.
So werden in Österreich momentan kaum noch an Usutu verendete Vögel
entdeckt.
Für Menschen und Säugetiere wie Katzen besteht keine akute
Gefahr. Infektionen sind nach derzeitigem Wissensstand zwar nicht
auszuschliessen, führen aber nur zu geringfügigen Erkrankungen wie
Fieber oder Hautausschlägen. Schwerwiegende Erkrankungen wurden
noch nie beobachtet.
Kommt es in Zukunft zu weiteren Usutu-Verdachtsfällen, werden
diese abgeklärt. Dabei hilft der im Rahmen der
Vogelgrippe-Überwachung bestehende Aufruf, dass man bei
Massensterben von Vögeln (mehr als 5 tote Vögel an einem Ort) das
kantonale Veterinäramt informieren soll. Im Weiteren hat die
Abteilung für Zoo-, Heim- und Wildtiere Interesse, Beobachtungen
insbesondere von mehreren toten Spatzen oder Amseln zu erfahren,
sowie Kadaver zu erhalten. (Abteilung für Zoo-, Heim- und
Wildtiere, Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich,
Winterthurerstrasse 260, 8057 Zürich. Tel. 044-635 83 47).
