Medienmitteilung vom 26.10.2006
MedienmitteilungWohl des Kindes verlangt Neuregelung der elterlichen Sorge und eine tatsächliche Partizipation der Kinder
Die meisten Kinder und Eltern sind zwei bis drei Jahre nach der Scheidung mit ihrem Leben zufrieden. Das geltende Sorgerechtsmodell ist zwar praktikabel, als Ganzes aber dennoch unbefriedigend. Ausserdem findet zu selten eine echte Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder statt. Zu diesen Resultaten kommen Prof. Dr. iur. Andrea Büchler von der Universität Zürich und Dr. Heidi Simoni vom Marie Meierhofer-Institut für das Kind in ihrer Studie «Kinder und Scheidung». Sie schlagen deshalb eine Gesetzesrevision vor, gemäss der die elterliche Sorge trotz Scheidung beiden Elternteilen zustehen soll, der betreuende Elternteil allerdings weitgehend autonome Entscheidungsbefugnisse hat.
Ein interdisziplinäres Forschungsteam präsentiert heute
Donnerstag Ergebnisse einer umfangreichen Studie zum Thema «Kinder
und Scheidung». Die Untersuchung ist Teil des Nationalen
Forschungsprogramms 52 «Kindheit, Jugend und
Generationenbeziehungen im gesellschaftlichen Wandel». Unter der
Leitung der Rechtsprofessorin Andrea Büchler von der Universität
Zürich und der Psychologin Heidi Simoni vom Marie
Meierhofer-Institut für das Kind wurden während knapp drei Jahren
Gerichtsakten analysiert und über 2000 geschiedene Mütter und Väter
schriftlich zu ihren Erfahrungen befragt. Ausserdem wurden mit
Kindern, Eltern, Richtern und Richterinnen Interviews geführt.
Zu viele Eltern sind mit dem Sorgerecht unzufrieden
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass trotz erheblicher
Belastungen durch die Trennung der überwiegende Teil der Kinder und
Eltern zwei bis drei Jahre nach der Scheidung mit ihrem Leben
weitgehend zufrieden sind. Gemäss Studie leben 86 Prozent der
Eltern ein traditionelles Modell elterlicher Aufgabenteilung: die
Mutter ist weitgehend für die Kinder zuständig und meist Teilzeit
erwerbstätig. Der Vater ist Vollzeit erwerbstätig und pflegt
Besuchskontakte zu den Kindern. Heute wird bei der Scheidung in der
Regel die elterliche Sorge einem Elternteil alleine zugeteilt;
können sich die Eltern jedoch darüber einigen, bei beiden gemeinsam
belassen. Dies geschieht weitgehend unabhängig von der konkreten
Betreuungssituation. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass
diese Ausgangslage sowohl für 75 Prozent der Väter ohne Sorgerecht
wie für einen Drittel der Mütter mit gemeinsamer elterlicher Sorge
zu belastenden und konfliktträchtigen Situationen führt. Einzig
Mütter und Väter mit gemeinsamer Sorge, die sich auch die Betreuung
der Kinder teilen, sind übereinstimmend hoch zufrieden mit den
Vereinbarungen und dem Alltag.
Gesetzesrevision nötig
Die Untersuchung hat gezeigt, dass die heutigen rechtlichen
Möglichkeiten dem komplexen Zusammenwirken von rechtlicher Sorge
und Verantwortung für den Alltag der Kinder nicht entspricht. Das
Forschungsteam schlägt deshalb eine Gesetzesrevision vor, die an
der gelebten Sorge anknüpft, zugleich aber Beziehungen zwischen
beiden Elternteilen und ihren Kindern auch nach der Scheidung
fördert. So soll die elterliche Sorge von Gesetzes wegen beiden
Elternteilen zustehen, der betreuende Elternteil aber weitgehend
autonome Entscheidungsbefugnisse haben.
Kinder stärker einbeziehen
Die Untersuchung zeigt weiter, dass die Beteiligung der
Kinder an der Reorganisation des Familienlebens in der Praxis von
Gerichten und im Alltag von Familien entgegen der rechtlichen
Vorgaben noch kaum ausreichend gewährleistet ist. Trotz einiger
sehr engagierter Richter und Richterinnen und Eltern findet eine
wirkliche Auseinandersetzung mit den Wünschen und Bedürfnissen der
Kinder viel zu selten statt. So ist auch das Bewusstsein, dass eine
Kindesanhörung Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Kindes
ist, mehrheitlich noch nicht vorhanden. Erforderlich ist eine
vertiefte Reflexion darüber, wie und wann Kinder sinnvoll in die
(Neu-)Gestaltung des Familienlebens einzubeziehen sind.
Fakten und Folgerungen
Zusätzliche Ergebnisse der Studie finden Sie unter dem
nebenstehenden Link Downloads.
