Medienmitteilung vom 03.10.2007
MedienmitteilungDrohende Strafe bremst egoistisches Handeln
Wenn Strafe droht, unterdrückt der Mensch egoistische Impulse. Zu diesem Schluss kommen die Forschungsgruppen von Manfred Spitzer und Ernst Fehr der Universitäten Ulm und Zürich in einer Studie, die am 4. Oktober 2007 in «Neuron» (Volume 55, issue 7) publiziert wird. Die Untersuchung liefert Hinweise für neurobiologische Ursachen antisozialer Persönlichkeitsstörungen und könnte erklären, weshalb Jugendliche sich in geringerem Masse als Erwachsene von drohenden Strafen abschrecken lassen.
Für das Funktionieren menschlicher Gesellschaften sind soziale
Normen wie Fairness, Kooperation oder Ehrlichkeit und Vertrauen
von zentraler Bedeutung. Die Einhaltung von Normen wird durch
unterschiedliche Mechanismen sichergestellt: Zum einen sind die
meisten Menschen bereit, Normen einzuhalten, wenn dies die anderen
ebenfalls tun. Daneben gibt es aber auch Menschen, die Normen nur
einhalten, wenn sie durch Androhung einer Strafe von einer
Normverletzung abgehalten werden. Könnten solche Menschen
ungestraft Normen verletzen, könnte auch die freiwillige
Bereitschaft der anderen, Normen einzuhalten zusammenbrechen, weil
diese Bereitschaft darauf beruht, dass sich jeder an die Norm hält.
Es ist daher wichtig zu verstehen, wie sich die Strafandrohung auf
soziales Verhalten auswirkt. Forscher um den Psychiater Manfred
Spitzer von der Universität Ulm und um den
Wirtschaftswissenschaftler Ernst Fehr von der Universität Zürich
untersuchten deshalb, was sich im Gehirn der Menschen abspielt,
wenn sie eine soziale Norm verletzen können, aber darauf gefasst
sein müssen, dafür bestraft zu werden.
Untersucht wurde in dieser Studie die Bereitschaft, eine
Fairnessnorm einzuhalten. Konkret ging es um die faire Aufteilung
eines Geldbetrages zwischen zwei Teilnehmern Person A konnte 100
Geldeinheiten zwischen sich und Person B aufteilen. Die Fairness
verlangt hier, dass beide etwa gleich viel erhalten. In manchen
Situationen konnte nun Person A den Geldbetrag aufteilen, ohne dass
damit eine Strafe für unfaires Aufteilen verbunden war. In anderen
Situationen musste Person A davon ausgehen, einen finanziellen
Abzug im Falle unfairen Verhaltens zu bekommen.
Droht der aufteilenden Person für unfaires Verhalten eine
Strafe, wurden bei ihm Aktivierungen im Frontalhirn (lateraler
orbitofrontaler Kortex) festgestellt. Ähnliche Aktivierungen wurden
auch in anderen Studien zur Verarbeitung von Strafen gefunden.
Ausserdem wurde jene Hirnregion während der Strafandrohung aktiver,
die wahrscheinlich auch daran beteiligt ist, egoistische Impulse zu
unterdrücken (rechter dorsolateraler präfrontaler Kortex). Am
aktivsten wurden diese Hirnregionen bei jenen Personen, die sich
ohne Strafandrohung besonders unfair verhielten, sich bei einer
Strafandrohung aber eines Besseren besonnen haben.
Der Zürcher Wirtschaftwissenschaftler Ernst Fehr erklärt
dazu: «Menschen, die vor allem wegen der Strafandrohung die
Fairnessnorm einhalten, müssen vermutlich ihre egoistischen Impulse
stärker unterdrücken, was dann diese Region des Frontalhirns
stärker aktiviert. Dieses Resultat erweitert und bestätigt frühere
Befunde von uns, die zeigen, dass eher egoistische Entscheidungen
gefällt werden, wenn diese Gehirnregion in ihrer Aktivität gehemmt
wird.»
Gehirn Jugendlicher noch zu wenig entwickelt?
Es ist in diesem Zusammenhang von Interesse, dass bei vielen
Formen pathologischen Sozialverhaltens die in der Studie besonders
aktiven Hirnregionen weniger stark entwickelt bzw. geschädigt sind.
Auch weiss man, dass sich diese frontalen Hirnregionen erst in der
Adoleszenz voll entwickeln. Dies könnte erklären, weshalb
Jugendliche sich durch drohende Strafen oft erstaunlich wenig
abschrecken lassen. Manfred Spitzer sieht denn auch in diesem Punkt
eine gesellschaftlich hoch relevante, weiterführende Fragestellung:
«Es wäre spannend, mit diesem Experiment der Frage nachzugehen, ob
Jugendliche auf Grund der Hirnentwicklung weniger gut in der Lage
sind, auf Strafen adäquat zu reagieren.»
