Medienmitteilung vom 14.06.2007
MedienmitteilungGemeinsam das Starke fördern - Universitäten Basel und Zürich unterzeichnen Vereinbarung zur Zusammenarbeit
Die Rektoren der Universitäten Basel und Zürich haben heute (14. Juni 2007, 17.15 Uhr) eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Beziehung zwischen den beiden Hochschulen stärken soll. Mit diesem Schritt bekunden die beiden Universitäten ihren Willen zu einer Partnerschaft, indem die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen intensiviert wird. Im Vordergrund stehen Kooperationen in Lehre, Forschung und Verwaltung.
Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung sind die Leitungsgremien
der beiden Universitäten aufgefordert, Zusammenarbeitsprojekte zu
fördern und besondere Anreize dafür zu schaffen. Grundsätzlich
verfügen die Universitäten Basel und Zürich über ein grosses
Potenzial an wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Im Rahmen
ihrer Entwicklungsplanungen sollen die zwei Universitäten punktuell
jene Wissensgebiete identifizieren, in denen sich Kooperationen als
chancenreich erweisen, und gemeinsam neue Projekte etablieren. Die
angestrebten Kooperationen werden im Einvernehmen mit den
betroffenen akademischen Gliederungseinheiten realisiert. Die
Zusammenarbeit zielt auf eine weitere Steigerung der
wissenschaftlichen Kompetenz und die Förderung der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit. Beide Universitäten wollen gemeinsam einen
substanziellen Beitrag zur wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und
kulturellen Entwicklung unseres Landes leisten.
Die Lehre
Die Palette an Möglichkeiten, wie die beiden Universitäten
ihre Zusammenarbeit im Bereich Lehre intensivieren wollen, ist
vielfältig. So schlägt die Vereinbarung etwa vor, dass
Professorinnen und Professoren an beiden Hochschulen unterrichten,
in ausgewählten Studiengängen auf der Bachelor- und Master-Stufe
gemeinsame Module angeboten werden, auf der Master-Stufe das
Studium von gemeinsam entwickelten Studiengängen oder -fächern
möglich sein soll sowie auf der Doktoratsstufe gemeinsame
Graduiertenkollegien und Gastaufenthalte von Doktorierenden an der
jeweils anderen Universität ermöglicht werden. Insgesamt sollen die
Vielfalt des Lehrangebots erhöht, Ressourcen effizient eingesetzt
und der Förderung der Studierenden-Mobilität auf allen Ebenen und
der diversen Möglichkeiten des Dozierendenaustauschs vermehrt
Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Die Forschung
Im Bereich Forschung nehmen die beiden Universitäten bei
komplementären Entwicklungen und gemeinsamen Stärken eine
Intensivierung der Koordination und Kooperation in Aussicht. Das
Spektrum der Möglichkeiten reicht von informellen Absprachen bis
zur Bildung von gemeinsamen, interdisziplinär ausgerichteten
Schwerpunkten und Kompetenzzentren. Zwischen allen Bereichen soll
ein fruchtbarer Austausch von Wissen stattfinden. Über gemeinsame
Forschungsprojekte und die fachübergreifenden Kontakte ergeben sich
zusätzliche Innovationen und ein Know-how-Zuwachs zum Vorteil der
Universitäten im internationalen Wettbewerb. Wo möglich, sollen mit
der gemeinsamen Finanzierung und Nutzung von teurer Infrastruktur
Ressourcen eingespart werden.
Gemeinsames vertreten
Weitere Dossiers, von denen die beiden Universitäten
gleichermassen betroffen sind, und die einen Austausch an Wissen,
Kompetenzen und Erfahrungen ermöglichen, sind die Weiterführung der
Bologna-Reform, der Abbau der administrativen Hürden für
Gaststudierende sowie die Einführung von Kriterien für die
Qualitätssicherung in der Lehre. Auf politischer Ebene bietet die
neue Zusammenarbeit eine verstärkte gemeinsame Interessenvertretung
etwa bei der Interessenwahrnehmung gegenüber der bundesrätlichen
Botschaft zur Bildung, Forschung und Innovation (BFI) oder der
verbesserten Abgeltung ausländischer Studierenden, wo innovative
Lösungen gefordert sind.
Wie weiter?
Die beiden Hochschulen wahren auch in Zukunft ihre
Eigenständigkeit und ihre eigenen Kulturen. In den Wissensgebieten,
die von beiden Universitäten angeboten werden und für die keine
Kooperationen oder gemeinsame Projekte vereinbart sind, stehen die
Universitäten in einem konstruktiven Konkurrenzverhältnis. Auf
universitärer oder fakultärer Ebene bestehende Kooperationen mit
anderen Universitäten sind von dieser Vereinbarung nicht tangiert
und behalten ihre Geltung. In einem ersten Schritt werden sich die
Vize- bzw. Prorektorate der beiden Universitäten regelmässig
treffen, um neue Projekte und weitere Geschäfte zu besprechen und
ihre Konkretisierung zu Handen der Leitungssitzungen beider
Universitäten vorzubereiten. Bei Bedarf können diese für die
Ausarbeitung von fachspezifischen Vorhaben Arbeitsgruppen mit
Vertreterinnen und Vertretern beider Universitäten einsetzen. Die
Vereinbarung ist vorerst auf fünf Jahre befristet.
