Medienmitteilung vom 07.05.2007
MedienmitteilungSchutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich
Die Universität Zürich hat zum Schutz vor sexueller Belästigung ein neues Reglement in Kraft gesetzt. Ein Schwerpunkt des Reglements liegt in der Prävention. Sensibilisierungsaktivitäten und Schulungen von Mitgliedern der Leitungsebenen, Vorgesetzten und Lehrenden sollen ein Arbeits- und Studienklima an der Universität gewährleisten, das sexueller Belästigung keinen Raum bietet. Trotzdem kann im zwischenmenschlichen Bereich Fehlverhalten auftreten. Bei Verdacht auf ein sexuell belästigendes Verhalten stellt das neue Reglement Verfahren und Instrumente zur Verfügung, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Massnahmen zu ergreifen.
Die Universitätsleitung hat nach intensiven Vorarbeiten durch
eine Kommission von Expertinnen und Experten ein Reglement zum
Schutz vor sexueller Belästigung verabschiedet. Das Reglement dient
der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und soll den hohen Ansprüchen in
Bezug auf Sorgfalt und Effizienz bei der Aufklärung von
Verdachtsfällen sexueller Belästigung, welche naturgemäss sehr
sensibel und intim sind, gerecht werden.
Zwei Punkte standen bei den Arbeiten zum Reglement im
Vordergrund: Die Persönlichkeitsrechte der von einer sexuellen
Belästigung betroffenen Person sollen bestmöglich geschützt werden.
Gleichzeitig muss dem Schutz der mutmasslich belästigenden Person,
die eventuell zu Unrecht einer sexuellen Belästigung bezichtigt
wurde, ausreichend Rechnung getragen werden.
Diesen Anliegen wurde unter anderem dadurch entsprochen, dass
sich die von einem solchen Fehlverhalten betroffene Person zur
Beratung und Unterstützung an zwei durch die Universität
bezeichnete und besonders geschulte Ansprechpersonen wenden kann.
Zugleich hat sie, unter anderem, Anspruch auf psychologische bzw.
psychiatrische Unterstützung und kann sich an von der Universität
speziell bezeichnete Personen für Mediation wenden.
Zur Aufklärung einer allfälligen sexuellen Belästigung steht
sodann ein Abklärungsverfahren zur Verfügung, das von einer
juristisch ausgebildeten Person mit Einfühlungsvermögen und mit
Unterstützung des Rechtsdienstes der Universität Zürich
durchgeführt wird. Die untersuchende Person kann bei der
Universitätsleitung Verfahrensmassnahmen und solche zum Abschluss
des Verfahrens beantragen. In Betracht kommen unter anderem ein
Verweis, eine Entlassung, aber auch eine Einstellung des
Verfahrens, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere
Möglichkeit besteht in der Anordnung einer externen
Administrativuntersuchung. Die umfassenden Verfahrensgarantien, wie
z.B. das rechtliche Gehör, gelten für die betroffene und die
beschuldigte Person gleichermassen. Die Universitätsleitung kann im
Einzelfall der betroffenen Person oder der zu Unrecht beschuldigten
Person Ersatz der ihr durch ein Verfahren entstandenen Kosten
zusprechen.
Mit dem Ziel der Prävention werden an der Universität Zürich
eine Reihe von Sensibilisierungsmassnahmen ergriffen: Nebst der
umfassenden Information aller Angehörigen der UZH durch
Merkblätter, Plakate und durch eine Website sind verschiedene
Weiterbildungsmassnahmen geplant. Hierzu gehört auch die
Durchführung eines Symposiums anlässlich der Verabschiedung des
Reglements zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität
Zürich. Es findet am 20. September 2007 unter der Leitung von Prof.
Brigitte Tag statt.
