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Medienmitteilung vom 07.05.2007

Medienmitteilung

Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich

Die Universität Zürich hat zum Schutz vor sexueller Belästigung ein neues Reglement in Kraft gesetzt. Ein Schwerpunkt des Reglements liegt in der Prävention. Sensibilisierungsaktivitäten und Schulungen von Mitgliedern der Leitungsebenen, Vorgesetzten und Lehrenden sollen ein Arbeits- und Studienklima an der Universität gewährleisten, das sexueller Belästigung keinen Raum bietet. Trotzdem kann im zwischenmenschlichen Bereich Fehlverhalten auftreten. Bei Verdacht auf ein sexuell belästigendes Verhalten stellt das neue Reglement Verfahren und Instrumente zur Verfügung, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Massnahmen zu ergreifen.

Die Universitätsleitung hat nach intensiven Vorarbeiten durch eine Kommission von Expertinnen und Experten ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung verabschiedet. Das Reglement dient der Umsetzung rechtlicher Vorgaben und soll den hohen Ansprüchen in Bezug auf Sorgfalt und Effizienz bei der Aufklärung von Verdachtsfällen sexueller Belästigung, welche naturgemäss sehr sensibel und intim sind, gerecht werden.

Zwei Punkte standen bei den Arbeiten zum Reglement im Vordergrund: Die Persönlichkeitsrechte der von einer sexuellen Belästigung betroffenen Person sollen bestmöglich geschützt werden. Gleichzeitig muss dem Schutz der mutmasslich belästigenden Person, die eventuell zu Unrecht einer sexuellen Belästigung bezichtigt wurde, ausreichend Rechnung getragen werden.

Diesen Anliegen wurde unter anderem dadurch entsprochen, dass sich die von einem solchen Fehlverhalten betroffene Person zur Beratung und Unterstützung an zwei durch die Universität bezeichnete und besonders geschulte Ansprechpersonen wenden kann. Zugleich hat sie, unter anderem, Anspruch auf psychologische bzw. psychiatrische Unterstützung und kann sich an von der Universität speziell bezeichnete Personen für Mediation wenden.

Zur Aufklärung einer allfälligen sexuellen Belästigung steht sodann ein Abklärungsverfahren zur Verfügung, das von einer juristisch ausgebildeten Person mit Einfühlungsvermögen und mit Unterstützung des Rechtsdienstes der Universität Zürich durchgeführt wird. Die untersuchende Person kann bei der Universitätsleitung Verfahrensmassnahmen und solche zum Abschluss des Verfahrens beantragen. In Betracht kommen unter anderem ein Verweis, eine Entlassung, aber auch eine Einstellung des Verfahrens, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anordnung einer externen Administrativuntersuchung. Die umfassenden Verfahrensgarantien, wie z.B. das rechtliche Gehör, gelten für die betroffene und die beschuldigte Person gleichermassen. Die Universitätsleitung kann im Einzelfall der betroffenen Person oder der zu Unrecht beschuldigten Person Ersatz der ihr durch ein Verfahren entstandenen Kosten zusprechen.

Mit dem Ziel der Prävention werden an der Universität Zürich eine Reihe von Sensibilisierungsmassnahmen ergriffen: Nebst der umfassenden Information aller Angehörigen der UZH durch Merkblätter, Plakate und durch eine Website sind verschiedene Weiterbildungsmassnahmen geplant. Hierzu gehört auch die Durchführung eines Symposiums anlässlich der Verabschiedung des Reglements zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich. Es findet am 20. September 2007 unter der Leitung von Prof. Brigitte Tag statt.