Medienmitteilung vom 04.06.2008
MedienmitteilungHochschulen erheben Beschwerde beim Bundesgericht
Die ETH Zürich und die Universität Zürich erheben Beschwerde beim Bundesgericht gegen den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, zwei von der Vorinstanz blockierte Versuche mit Primaten weiterhin zu verbieten. Die beiden Hochschulen erwarten vom Bundesgericht eine Klärung, unter welchen Bedingungen in der Schweiz biomedizinische Grundlagenforschung mit Primaten überhaupt noch betrieben werden kann.
In der Begründung des Entscheides anerkennt das
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die Gesetzeslage, wonach zur
Gewinnung von wissenschaftlichem Wissen Tierversuche explizit
zulässig sind. Entscheidend für die Bewilligung eines Tierversuchs
ist stets eine Güterabwägung zwischen dem erwarteten Nutzen eines
Experiments und der Belastung für das Tier. Im Unterschied zur
bisherigen Bewilligungspraxis schützte das Gericht jedoch den
Standpunkt, dass Primatenversuche nur dann erlaubt werden können,
wenn sie von Anfang an einen erkennbaren praktischen Nutzen
aufweisen. Dieser Grundsatz gelte sowohl für die so genannt
angewandte als auch für die Grundlagenforschung.
Ausserdem müsse dieser praktische Nutzen aus den
Erkenntnissen abgeleitet werden können, die innerhalb der
Bewilligungsdauer von maximal drei Jahren zu erzielen sind, hält
das Verwaltungsgericht fest. Dies, weil das Erreichen der
langfristigen Versuchsziele und allfällige spätere
Anwendungsmöglichkeiten unsicher seien.
Gravierende Konsequenzen befürchtet
Für die Universität und die ETH Zürich hat dieser
Einstellungswandel gravierende Konsequenzen. Aus der
biomedizinischen Forschung sind heute Versuche mit Primaten nicht
wegzudenken. Setzt sich die vom Verwaltungsgericht gestützte
Haltung auf Bundesebene durch, käme dies einem faktischen Verbot
des Einsatzes von Primaten in der Grundlagenforschung gleich. Die
Schweiz, die bezüglich Primatenhaltung heute die Massstäbe setzt,
begäbe sich damit auf einen problematischen Alleingang und würde
sich international einen massiven Wettbewerbsnachteil einhandeln.
«Der Entscheid entzieht dem Forschungsplatz Zürich die Basis
für eine erfolgreiche Grundlagenforschung in wichtigen Gebieten der
Life Sciences», erklärt Professor Peter Chen, Vizepräsident
Forschung der ETH Zürich. «Es liegt in der Natur von
Grundlagenexperimenten, dass zunächst ungewiss ist, ob sich eine
konkrete Anwendung ableiten lässt», so Chen.
Durchbrüche brauchen Spielraum
Doch gerade die Forschung im Bereich Spitzenmedizin habe
bewiesen, dass Durchbrüche nur dann erzielt werden, wenn sie
langfristig ausgelegt sei und sich nicht auf einen kurzfristig
erzielten Nutzen konzentriere, sagt Professor Heini Murer,
Prorektor Medizin und Naturwissenschaften der Universität Zürich.
«Diese Forschungstätigkeiten brauchen einen langen Atem», so Murer.
«In den für beide Hochschulen strategisch zentralen Life Sciences
würde der Hochschulplatz Zürich seine weltweite Spitzenposition
verlieren, wenn die Grundlagenforschung in dieser Weise
eingeschränkt wird.»
Zudem sei nicht auszuschliessen, dass hervorragende
Forschende aufgrund dieser Restriktionen Zürich den Rücken kehren,
halten die beiden Forschungsverantwortlichen der Hochschulen fest.
Die ETH und die Universität Zürich hoffen, dass ihre Forschenden
weiterhin im Rahmen der geltenden Rechtsnorm arbeiten können.
Versuche mit Primaten am gemeinsamen Institut für
Neuroinformatik
Im Januar 2006 stellten Professor Kevan Martin und PD Daniel
Kiper zwei Gesuche um Bewilligung von Tierversuchen mit
Rhesusaffen. Im Rahmen des Nationalen Forschungsschwerpunkts
«Plastizität und Reparatur des Nervensystems» wird der Frage
nachgegangen, wie sich das Gehirn nach Schädigungen (z.B. infolge
eines Schlaganfalls) reorganisiert, um seine Funktionen wieder zu
erlangen. Dr. Daniel Kiper und Professor Kevan Martin verwenden
dabei auch Rhesusaffen als Versuchstiere, da die Organisation ihrer
Hirnrinde jener des Menschen nahe kommt.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens gab das kantonale
Veterinäramt drei externe Gutachten in Auftrag. Die Gutachter
wurden von der kantonalen Tierversuchskommission vorgeschlagen.
Basierend auf diesen Gutachten und der bisherigen Rechtspraxis
bewilligte das Veterinäramt diese Versuche im Oktober 2006. Obwohl
zwei Gutachten zu einem positiven Entscheid kamen, erhob die
Tierversuchskommission gegen die vom Veterinäramt erteilten
Bewilligungen Einspruch. Sie sah die Würde des Tieres verletzt und
erachtete die Belastung für die Affen in Anbetracht der zu
erwartenden Forschungserkenntnisse als zu gross.
Die Tierversuchskommission erreichte damit ein vorläufiges
Verbot der Tierversuche. Im Februar 2007 hob die
Gesundheitsdirektion die Tierversuchsbewilligungen auf. Gegen
diesen Entscheid legten die Forschenden von ETH und Universität
Zürich im März 2007 Beschwerde ein, die das Zürcher
Verwaltungsgericht Anfang Mai 2008 abgewiesen hat.
