Medienmitteilung vom 22.01.2008
MedienmitteilungUniversität Zürich ehrt Emilie Kempin-Spyri mit Denkmal von Pipilotti Rist
Rektor Hans Weder und die Künstlerin Pipilotti Rist haben am Dienstag ein Denkmal für Emilie Kempin-Spyri, die Pionierin für die Gleichberechtigung der Frau, enthüllt. Die überdimensionierte Chaiselongue steht im Lichthof der Universität Zürich und erinnert an die erste Schweizer Juristin und Privatdozentin Emilie Kempin-Spyri (1853-1901).
Die Universität Zürich errichtet mit dem Denkmal eine bleibende
Erinnerung, welche die fachlichen Leistungen von
Emilie-Kempin-Spyri als Juristin ebenso wie ihre gesellschaftlichen
Verdienste als Vorreiterin für die Sache der Frau würdigt. «Mit
ihrer Entschlossenheit, ihrem inneren Feuer für die Sache der
Wissenschaft und ihrem Gerechtigkeitssinn war Emilie Kempin-Spyri
eine Wegbereiterin unseres modernen, liberalen
Universitätsbetriebs», sagte Prof. Hans Weder, Rektor der
Universität Zürich, an der Gedenkfeier. Prof. Jakob Tanner würdigte
Kempin-Spyri als Frau, die das aufklärerische Versprechen der
bürgerlichen Gesellschaft nach Gleichheit und Anerken-nung
einforderte und dabei aktiv an der Gestaltung der sozialen
Verhältnisse mitwirkte. Kempin-Spyri habe unter den konkurrierenden
Ansprüchen von Beruf und Familie gelitten, sagte die frühere
Universitätsrätin Barbara Haering in ihrer Rede: «Und auch 130
Jahre später fällt es uns Frauen immer noch schwer, Familie und
berufliche Karriere unter einen Hut zu bringen.» Die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sei zentral, wenn es darum gehe, die
Gleichstellung der Geschlechter im Alltag zu verwirklichen.
Der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau spielte sich
nicht nur auf der politischen Ebene ab, sondern wurde auch vor den
Gerichten geführt. Dabei übernahm Emilie Kempin-Spyri die Rolle
einer Pionierin, wie Prof. Beatrice Weber-Dürler schilderte. Als
Kempin-Spyri 1887 vor Bundesgericht die volle Gleichberechtigung
der Frauen einforderte, agierte sie als radikale Kritikerin des
herrschenden Systems und erlitt eine erste grosse Niederlage. «Sie
und die ihr folgenden Frauen, welche zu ihrer Zeit aussichtslose
Prozesse führten, haben entscheidende Anstösse zur
gesellschaftlichen, politischen und rechtswissenschaftlichen
Diskussion gegeben ihnen ist das heute Erreichte wesentlich zu
verdanken.»
Zum Ausruhen, Reflektieren und Träumen
Mit dem Denkmal, einer überdimensionierten Chaiselongue im
Massstab 2:1, habe Pipilotti Rist einen Erinnerungsort geschaffen,
«dessen Botschaft kein toter Buchstabe bleiben wird, sondern den
Geist der Geehrten vergegenwärtigt und die Lebendigkeit unseres
Hauses bereichert», sagte Rektor Weder. Das Denkmal sei geeignet,
so Prof. Brigitte Woggon, Präsidentin der Gleichstellungskommission
der UZH, nachzudenken und die Entschlusskraft zu fassen zur
weiteren Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der
Universität.
Die Chaiselongue dient allen Nutzerinnen und Nutzern der
Universität zum Ausruhen, Reflektieren und Träumen. Sie nimmt
gemäss Pipilotti Rist auf verschiedenen Ebenen Bezug zu Leben und
Wirken von Kempin-Spyri. Das Bestiegen-werden-dürfen symbolisiert
die Vorreiterarbeit von Kempin-Spyri, auf der die nächsten
Generationen aufbauen und ausruhen konnten und können. Die
Benutzerinnen und Benutzer wirken klein und empfinden sich selbst
als Kinder so muss sich Kempin-Spyri durch die verschiedenen
Ablehnungen behandelt gefühlt haben. Die passiven Komponenten des
Objektes werden durch die übertriebene Grösse aufgehoben.
Emilie Kempin-Spyri (1853-1901)
Die Nichte von «Heidi»-Johanna Spyri begann mit 32 Jahren als
Mutter dreier Kinder an der Universität Zürich als erste
Schweizerin ein Jura-Studium und promovierte 1887 als erste
Schweizer Juristin. Die Verweigerung des Anwaltspatents als auch
einer Anstellung als Privatdozentin aufgrund ihres Geschlechts
zwang sie, mit ihrer Familie nach New York auszuwandern, wo sie
eine Rechtsschule für Frauen gründete und die Zulassung von Frauen
zum Rechtsstudium und zur Advokatur bewirkte. 1891 aus familiären
Gründen zurück in der Schweiz, wurde sie als erste Privatdozentin
an der Universität Zürich zugelassen. Daneben war sie als
selbstständige Rechtsberaterin tätig, erteilte Rechtsunterricht für
Laien und verfasste zahlreiche Aufsätze und Schriften. Zudem
gründete sie die Zeitschrift «Frauenrecht» und den
«Frauenrechtsschutzverein».
In ihrer zehnjährigen Schaffenszeit setzte sie sich
wissenschaftlich und rechtspolitisch kritisch mit der
Emanzipationsfrage auseinander und betrachtete die Stellung der
Frau als gesellschaftlichen Notstand. 1898 erfolgte die massgeblich
von Kempin-Spyri erkämpfte Öffnung der Advokatur für Zürcher
Frauen, von der sie selber zeitlebens finanziell arg bedrängt
nicht mehr profitieren konnte. Sie starb einsam und verarmt in der
damaligen Basler Irrenanstalt Friedmatt.


