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Emilie Kempin-Spyri

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Emilie Kempin-Spyri (Bild: Universität Zürich)

Pipilotti Rist und Studierende der UZH auf der Chaiselongue - dem Denkmal für Emilie Kempin-Spyri.

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Pipilotti Rist und Studierende der UZH auf der Chaiselongue - dem Denkmal für Emilie Kempin-Spyri. (Bild: Universität Zürich; Frank Brüderli)

Medienmitteilung vom 22.01.2008

Medienmitteilung

Universität Zürich ehrt Emilie Kempin-Spyri mit Denkmal von Pipilotti Rist

Rektor Hans Weder und die Künstlerin Pipilotti Rist haben am Dienstag ein Denkmal für Emilie Kempin-Spyri, die Pionierin für die Gleichberechtigung der Frau, enthüllt. Die überdimensionierte Chaiselongue steht im Lichthof der Universität Zürich und erinnert an die erste Schweizer Juristin und Privatdozentin Emilie Kempin-Spyri (1853-1901).

Die Universität Zürich errichtet mit dem Denkmal eine bleibende Erinnerung, welche die fachlichen Leistungen von Emilie-Kempin-Spyri als Juristin ebenso wie ihre gesellschaftlichen Verdienste als Vorreiterin für die Sache der Frau würdigt. «Mit ihrer Entschlossenheit, ihrem inneren Feuer für die Sache der Wissenschaft und ihrem Gerechtigkeitssinn war Emilie Kempin-Spyri eine Wegbereiterin unseres modernen, liberalen Universitätsbetriebs», sagte Prof. Hans Weder, Rektor der Universität Zürich, an der Gedenkfeier. Prof. Jakob Tanner würdigte Kempin-Spyri als Frau, die das aufklärerische Versprechen der bürgerlichen Gesellschaft nach Gleichheit und Anerken-nung einforderte und dabei aktiv an der Gestaltung der sozialen Verhältnisse mitwirkte. Kempin-Spyri habe unter den konkurrierenden Ansprüchen von Beruf und Familie gelitten, sagte die frühere Universitätsrätin Barbara Haering in ihrer Rede: «Und auch 130 Jahre später fällt es uns Frauen immer noch schwer, Familie und berufliche Karriere unter einen Hut zu bringen.» Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei zentral, wenn es darum gehe, die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag zu verwirklichen.

Der Kampf um die Gleichberechtigung der Frau spielte sich nicht nur auf der politischen Ebene ab, sondern wurde auch vor den Gerichten geführt. Dabei übernahm Emilie Kempin-Spyri die Rolle einer Pionierin, wie Prof. Beatrice Weber-Dürler schilderte. Als Kempin-Spyri 1887 vor Bundesgericht die volle Gleichberechtigung der Frauen einforderte, agierte sie als radikale Kritikerin des herrschenden Systems und erlitt eine erste grosse Niederlage. «Sie und die ihr folgenden Frauen, welche zu ihrer Zeit aussichtslose Prozesse führten, haben entscheidende Anstösse zur gesellschaftlichen, politischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion gegeben – ihnen ist das heute Erreichte wesentlich zu verdanken.»

Zum Ausruhen, Reflektieren und Träumen
Mit dem Denkmal, einer überdimensionierten Chaiselongue im Massstab 2:1, habe Pipilotti Rist einen Erinnerungsort geschaffen, «dessen Botschaft kein toter Buchstabe bleiben wird, sondern den Geist der Geehrten vergegenwärtigt und die Lebendigkeit unseres Hauses bereichert», sagte Rektor Weder. Das Denkmal sei geeignet, so Prof. Brigitte Woggon, Präsidentin der Gleichstellungskommission der UZH, nachzudenken und die Entschlusskraft zu fassen zur weiteren Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität.

Die Chaiselongue dient allen Nutzerinnen und Nutzern der Universität zum Ausruhen, Reflektieren und Träumen. Sie nimmt gemäss Pipilotti Rist auf verschiedenen Ebenen Bezug zu Leben und Wirken von Kempin-Spyri. Das Bestiegen-werden-dürfen symbolisiert die Vorreiterarbeit von Kempin-Spyri, auf der die nächsten Generationen aufbauen und ausruhen konnten und können. Die Benutzerinnen und Benutzer wirken klein und empfinden sich selbst als Kinder – so muss sich Kempin-Spyri durch die verschiedenen Ablehnungen behandelt gefühlt haben. Die passiven Komponenten des Objektes werden durch die übertriebene Grösse aufgehoben.

Emilie Kempin-Spyri (1853-1901)

Die Nichte von «Heidi»-Johanna Spyri begann mit 32 Jahren als Mutter dreier Kinder an der Universität Zürich als erste Schweizerin ein Jura-Studium und promovierte 1887 als erste Schweizer Juristin. Die Verweigerung des Anwaltspatents als auch einer Anstellung als Privatdozentin aufgrund ihres Geschlechts zwang sie, mit ihrer Familie nach New York auszuwandern, wo sie eine Rechtsschule für Frauen gründete und die Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium und zur Advokatur bewirkte. 1891 aus familiären Gründen zurück in der Schweiz, wurde sie als erste Privatdozentin an der Universität Zürich zugelassen. Daneben war sie als selbstständige Rechtsberaterin tätig, erteilte Rechtsunterricht für Laien und verfasste zahlreiche Aufsätze und Schriften. Zudem gründete sie die Zeitschrift «Frauenrecht» und den «Frauenrechtsschutzverein».

In ihrer zehnjährigen Schaffenszeit setzte sie sich wissenschaftlich und rechtspolitisch kritisch mit der Emanzipationsfrage auseinander und betrachtete die Stellung der Frau als gesellschaftlichen Notstand. 1898 erfolgte die massgeblich von Kempin-Spyri erkämpfte Öffnung der Advokatur für Zürcher Frauen, von der sie selber – zeitlebens finanziell arg bedrängt – nicht mehr profitieren konnte. Sie starb einsam und verarmt in der damaligen Basler Irrenanstalt Friedmatt.