Universität Zürich erfreut über den Entscheid des Kantonsrates
In seiner heutigen Sitzung hat der Kantonsrat, einem Minderheitsantrag der Kommission für Bildung und Kultur vom 23. März 2010 zur Parlamentarischen Initiative von Esther Guyer folgend, beschlossen, das Universitätsgesetz nicht zu ändern. Wie bisher stellt demnach der Senat zuhanden des Universitätsrates Antrag auf Wahl und Entlassung der Rektorin oder des Rektors sowie der Prorektorinnen und Prorektoren.
«Die Universitätsleitung freut sich zusammen mit den Mitgliedern des Senats über diese Entscheidung und dankt allen Angehörigen der Universität, die sich in dieser Sache eingesetzt haben», kommentiert Prof. Dr. Andreas Fischer, Rektor der UZH, den Entscheid. «Sie dankt auch dem Kantonsrat, der sich intensiv mit dieser Materie auseinandergesetzt und der der Universität nun durch Verzicht auf die Gesetzesänderung sein Vertrauen ausgesprochen hat.»
Schon vor dem Beschluss des Kantonsrats stand fest, dass es für die Auswahl von Mitgliedern der Universitätsleitung in Zukunft eine von einem Mitglied des Universitätsrats geleitete Findungskommission geben wird. Der Universitätsrat hatte die Universitätsordnung am 14. Dezember 2009 in diesem Sinne geändert. Der Senat stellt seinen Antrag nach Abschluss der Arbeit dieser Findungskommission. Damit ist einerseits sichergestellt, dass das Findungsverfahren offen ist, andererseits, dass die Mitglieder der Universitätsleitung das Vertrauen der Universität haben.
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Prof. Dr. Andreas Fischer
Rektor der Universität Zürich
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