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Das Universitäts-Spital Zürich

 

 

12.7.2001

Medienmitteilung der Universität Zürich

Das Unispital wird selbständig

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat entschieden, dass die beiden kantonalen Akutspitäler, das Universitäts-Spital Zürich und das Kantonsspital Winterthur, in selbständige öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt werden sollen. Damit erhält das Universitäts-Spital voraussichtlich im Jahr 2004 die gleiche Rechtsform wie die Universität Zürich.

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Im Rahmen der umfassenden Verwaltungsreform des Kantons Zürich wurde im August letzten Jahres das Projekt «inForm!» gestartet, um das UniversitätsSpital Zürich und das Kantonsspital Winterthur in eine selbständigere Betriebsform zu überführen. Hauptziel ist die bessere Entflechtung der strategischen und politischen Steuerung von der operativen Betriebsführung. Die beiden kantonalen Akutspitäler sind heute noch Teil der Zentralverwaltung.

Das UniversitätsSpital geht in eine selbständige Zukunft.
(Bild Christoph Schumacher)

Wie Regierungsrätin Verena Diener, Gesundheitsdirektorin und Vorsitzende des Projektsteuerungsausschusses gegenüber den Medien festhielt, wurde in einer ersten Phase umfassend abgeklärt, in welcher Form eine Verselbständigung der kantonalen Akutspitäler möglich und sinnvoll wäre.

Hierbei wurde das ganze Spektrum von einer punktuellen Optimierung des heutigen Zustands bis hin zu einer Privatisierung geprüft. Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2001 entschieden, dass beide Spitäler in selbständige öffentlichrechtliche Anstalten umgewandelt werden sollen.

Diese Rechtsform ermöglicht es, den beiden Spitälern eine hohe betriebliche Selbständigkeit zu verleihen. Gleichzeitig bleiben sie aber als dezentralisierte Verwaltungseinheiten unter öffentlicher Kontrolle, und es werden keine staatlichen Vermögenswerte veräussert. Für das Universitäts-Spital Zürich ergibt sich zudem der Vorteil, die gleiche Rechtsform wie die Universität Zürich zu erhalten.

In einem nächsten Schritt werden nun die wesentlichen Elemente der zukünftigen Anstalten definiert. Es sind dies hauptsächlich die Organisations- und Führungstrukturen, die Kontrolle und die Steuerung der Anstalten durch Politik und Verwaltung, der Leistungsauftrag und die Finanzierung sowie die Ausgestaltung der Personalregelungen. Soweit es sich für den Spitalbetrieb als sinnvoll erweist, wird eine mit der Universität Zürich vergleichbare Regelung angestrebt.

Anschliessend werden die für die Konstituierung der Anstalten notwendigen Gesetzesvorlagen erarbeitet, welche voraussichtlich im Jahr 2003 vom Kantonsrat und gegebenenfalls vom Volk verabschiedet werden. Eine Umsetzung könnte dann auf das Jahr 2004 hin erfolgen.

Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen

Kontaktadresse:
Dr. Samuel Egli
Projektleiter «inForm!»
Fon: 01/259 52 37
Fax: 01/259 51 28
inform@gd.zh.ch
http://www.zh.ch/gd/projekte/inform

 
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